Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Am 01. März diesen Jahres ist es in Kraft getreten – das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll vor allem Fachkräften aus den sogenannten Drittstaaten, also außerhalb der EU, die Arbeitsaufnahme in Deutschland erleichtern. Denn – je nach Statistik – fehlen in Deutschland zwischen 250.000 und 400.000 Fachkräfte und dieser Bedarf soll nun mit diesem Gesetz leichter gedeckt werden können.

Was ändert sich im Vergleich zu den bisherigen Bestimmungen?

Es entfällt die Einschränkung, dass nur Menschen mit einer Ausbildung in den sogenannten Mangelberufen zum Arbeiten nach Deutschland kommen dürfen. Diese „Positivliste“ der Agentur für Arbeit finden Sie <LINK www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015465.pdf>hier</link>.&nbsp; Zudem können nun alle Personen mit Berufsabschluss für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einreisen – dies war bisher nur Akademikern gestattet. Allerdings muss in diesen sechs Monaten ein Job gefunden werden und die Person muss nachweisen, dass sie für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Die dritte Veränderung ist der Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung, d. h. der Arbeitgeber muss nicht mehr nachweisen, dass es für die ausgeschriebene Stelle keine deutschen oder europäischen Bewerber*innen gibt. Darüber hinaus sollen bei den Konsulaten und Botschaften die Termine zur Visabeantragung und –vergabe rascher vergeben werden. Gleiches gilt für die Bearbeitungszeiten bei den jeweiligen deutschen Ausländerbehörden.

Sind diese Veränderungen sinnvoll?

Theoretisch ja. Wir sehen allerdings mehrere Schwierigkeiten. Erstens: Wer „nur“ einen Berufsabschluss und kein Studium hat, muss schon vor der Einreise die „Gleichwertigkeit“ seines Abschlusses mit einem deutschen Abschluss prüfen lassen. Dieses dürfte vor allem bei Berufsabschlüssen eine hohe Hürde bedeuten – oder kennen Sie brasilianische IHK-Abschlüsse? Diese Prüfung der Gleichwertigkeit ist mit Kosten und oft einer Dauer von mehreren Monaten verbunden – also kein wirklich einfacher Zugang zum Arbeitsmarkt.

Zweitens müssen diese internationalen Bewerber*innen Deutschkenntnisse auf B1-Niveau vorweisen – eine recht hohe Hürde. Selbstverständlich erachten wir gute Sprachkenntnisse für absolut notwendig, wenn die Integration in Deutschland langfristig und nachhaltig gelingen soll. Nur lernt man eine Sprache nun mal am besten im Land und im (Arbeits-)Alltag. Und wer wird auf „gut Glück“ einen mehrmonatigen Sprachkurs machen, wenn nicht mal klar ist, dass es mit dem Job in Deutschland auch klappt?

Drittens: Aus eigener Erfahrung in der Betreuung internationaler Fachkräfte wissen wir, dass es zu Wartezeiten für einen Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat von drei bis vier Monaten kommen kann. Und es ist kein Geheimnis, dass nach wie vor viele Ausländerbehörden chronisch überbelastet sind und auch hier viel Geduld gefordert ist, um den Aufenthaltstitel zu bekommen.

Unser Fazit

Ein ganz großer Wurf ist dieses neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht – die Hürden sind noch immer viel zu hoch, die Abläufe zu langwierig und zu kompliziert. Wir finden, wer einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Unternehmen in der Tasche hat, sollte einreisen dürfen – der anerkannte Berufsabschluss sollte dann nachrangig sein. Denn der Arbeitgeber weiß worauf er sich einlässt und eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kann ja genau an diesen Arbeitsplatz gekoppelt sein. Das Risiko, dass nur ungenügend qualifizierte Menschen einreisen würden, könnte darüber nahezu ausgeschlossen werden.

Wir bleiben gespannt, ob aufgrund dieses Gesetzes zusätzlich 25.000 Fachkräfte aus Drittstaaten einen Arbeitsplatz in Deutschland annehmen – so prognostiziert es zumindest die Bundesregierung.