Die Wunderfrage: „Stell dir vor, du entscheidest, wie Zuwanderung geregelt wird …“ Teil 2
Es mag ein bisschen vermessen sein, dass wir mit unseren Blogs auf die gute Fee reagieren, die uns gefragt hatte, wie wir Zuwanderung gestalten würden.
Über die letzten 10 Jahre sind im Schnitt 45.327 Menschen aus Drittstaaten zum Zweck der Arbeitsaufnahme eingereist (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Da sollte sich noch etwas tun, um auch nur in die Nähe der 200.000 zu kommen! Aber genug der Zahlen: Wie gelingt Zuwanderung? Hier kommen unsere weiteren Wünsche!
Das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“ nach § 81a AufenthG
Klingt gut – diese Möglichkeit soll das Thema „Engpässe bei den Botschaften zur Visumserteilung durch hohe Antragszahlen“ umschiffen. Die künftige Fachkraft erteilt dazu dem Arbeitgeber eine Vollmacht und lässt ihm eine Kopie des Reisepasses und den Nachweis über die beruflichen Qualifikationen zukommen. Dann geht der Arbeitgeber auf die „zentrale Ausländerbehörde“ in seinem Bundesland und wenn es die nicht gibt, an die örtlich zuständige Behörde. Beispiel Baden-Württemberg: Es gibt 90 örtlich zuständige Ausländerbehörden! Der Arbeitgeber vereinbart nun einen Beratungstermin bei seiner Behörde, reicht die relevanten Unterlagen ein, diese erteilt eine Vorabstimmung und unterrichtet die Botschaft. Dann erhält der neue Mitarbeitende über das Online-Terminvergabesystem innerhalb von 3 Wochen einen Termin zur Visumantragstellung, über den wiederum innerhalb von 3 Wochen entschieden wird. Und voilá – nach sagen wir 8 Wochen ist die Fachkraft in Deutschland und nimmt ihre Arbeit auf. Das ganze Verfahren kostet den Arbeitgeber € 411.--. Soweit die Theorie!
Die Realität sieht so aus: Die meisten Ausländerbehörden sind im Jahr 2022 chronisch überlastet, wie die Botschaften und Konsulate auch. Sprich: Sie raten davon ab, das beschleunigte Verfahren in Anspruch zu nehmen, weil es eben genau nichts beschleunigt. Es mag regionale Ausnahmen geben – wir haben zu diesem Thema einige Behörden befragt, aber sicher nicht alle. Allerdings haben wir diese Aussage auch über das Portal „make it in Germany“ erhalten.
Unser Wunsch: Ein funktionierendes beschleunigtes Verfahren bzw. eigentlich die Abschaffung dieser Sondermöglichkeit. Dafür werden alle relevanten Behörden so ausgestattet, dass der zeitliche Rahmen von der Antragstellung bis zur Einreise bei maximal 8 Wochen liegt. Dazu gehört auch, dass im Vorfeld alle Unterlagen digital eingereicht werden können – und zwar gerne über die jeweiligen Ausländerbehörden, die dann die Vorabstimmung erteilen, der Termin bei der Botschaft oder dem Konsulat „rausfällt“, die Fachkraft dort persönlich erscheint und mit dem Visum heimgehen kann. Und im besten Fall vergibt auch die Ausländerbehörde gleich den Termin, bei dem die endgültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis oder die Blaue Karte beantragt werden. Also: Mit dem Erteilen der Vorabstimmung werden gleich alle notwendigen persönlichen Termine vergeben.
Die Behördentermine in Deutschland
Was sollen wir sagen … erst eine Pandemie, die natürlich persönlich notwendige Termine zum Teil unmöglich gemacht hat, dann in vielen Behörden akuter Fachkräftemangel (!), so dass es zu sehr langen Wartezeiten kommt. Oder die Terminvergabe wurde komplett eingestellt, so dass die Klienten mehrere Stunden für eine einfache Anmeldung anstehen müssen. Oder dazu, dass man zwar Mails mit den Unterlagen schicken kann, aber dann nichts mehr von der Behörde hört – zumindest für einige Monate nicht. Auch von diesen „Zuständen“ mag es vorbildliche Ausnahmen geben: Behörden, die bei der Digitalisierung weiter sind, Behörden, die gesonderte Bereiche für internationale Fachkräfte haben, Mitarbeitende, die sich als echte Dienstleister auf Augenhöhe mit ihren Klienten verstehen.
Wir erleben aber (leider) oft genau das nicht. Die Folge sind genervte, unzufriedene und entsetzte internationale Fachkräfte, die darum bangen, ob sie rechtzeitig ihren Titel bekommen oder die dritte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden muss. Oder verzweifelte Arbeitgeber, die sich fragen, ob die Bestätigungs-E-Mail der Ausländerbehörde nun als „Arbeitserlaubnis erteilt“ zu werten ist oder nicht.
Unser Wunsch, nein, in diesem Fall: Unsere Wünsche!
Nehmt Geld in Hand! Digitalisiert die Behörden! Durchleuchtet die Prozesse – geht es nicht viel schlanker und damit schneller? Mit der Neugestaltung von Prozessen könnten andere Öffnungszeiten oder eine garantierte telefonische Erreichbarkeit einhergehen. Macht die Jobs auf den Behörden attraktiver – es geht hierbei nicht nur um eine angemessene Bezahlung, sondern auch um ein ansprechendes Umfeld. Qualifiziert die Mitarbeitenden – interkulturelle Kompetenz, Diversitätsbewußtsein und Mehrsprachigkeit wären ein guter Anfang! Versteht die Behörden als Servicestelle, die ganz entscheidend zu einer gelebten Willkommenskultur beitragen. Betrachtet die Klienten nicht als Bittsteller, sondern als Kund*innen!
Geht es insgesamt nicht einfacher?
Als Beispiel, wie Einwanderung gut gelingt, wird oft Kanada genannt: Dort gibt es ein Punktesystem, bei dem neben den beruflichen Qualifikationen auch soziale Kriterien wie Sprachkompetenz oder das Alter und der konkrete Bedarf der Wirtschaft eine Rolle spielen.
Der Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung sieht eine „Chancenkarte“ mit Punktesystem, vergleichbar mit dem von Kanada, vor und möchte zudem die Einreise zur Jobsuche erleichtern. Die Einbürgerung soll schon nach 5 Jahren (statt bisher 8) möglich sein, bei besonderen Integrationsleistungen auch nach 3 Jahren
Gute Ansätze, die aber nur greifen, wenn viele der in diesem Blog beschriebenen Themen mitziehen. Ein vereinfachtes System verändert noch nicht die „Zustände“ der beteiligten Behörden oder das Mindset der dort arbeitenden Menschen.
Wir wünschen uns abschließend mehr Pragmatismus und mehr nachhaltige und gelebte Willkommenskultur! Ach so, und wir reden natürlich darüber gerne mit den Damen und Herren Minister*innen und bringen unsere Ideen ein!