Diskriminierung in Stellenanzeigen

Gib es nicht mehr? Denn seit August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.

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Muttersprache Deutsch

Was macht dann eine Aussage oder Anforderung wie „Muttersprache Deutsch“ in einer Stellenanzeige? Eine eigene Recherche „nur“ nach dem Kriterium „Muttersprache Deutsch“ und nur für Jobs in Baden-Württemberg ergab schon auf einer einzigen Jobplattform ein Ergebnis von 539 Jobs, bzw. Stellenanzeigen mit dieser Anforderung. Und diese reichten vom Baggerfahrer bis hin zum Volljuristen, von Junior Consultant bis Augenoptiker.

Wir verstehen, dass es jede Menge Jobs gibt, für die beste Sprachkenntnisse eine unabdingbare Voraussetzung sind. Das ist auch bei uns von compass international nicht anders. Wir finden nur, dass es auf die Formulierung ankommt! Muttersprache Deutsch suggeriert, dass die Bewerberin oder der Bewerber von Kindesbeinen an Deutsch gelernt und gesprochen hat und somit auch mit größter Wahrscheinlichkeit einen deutschen Pass vorweisen kann.

Wäre dann eine Aussage wie „Muttersprache Deutsch“ nicht eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft? Was passiert mit einer Bewerbung, aus der ersichtlich wird, dass der Bewerbende Deutsch als Zweit- oder gar Drittsprache erlernt hat? Werden sich überhaupt Menschen bewerben, die Deutsch im Laufe ihres Lebens zusätzlich erlernt haben?

Was empfinden „Nicht-Muttersprachler*innen“?

Wir haben das Thema mal in unserem Trainerpool angesprochen, in dem für einige Deutsch nicht die Muttersprache ist. Dennoch sprechen alle verhandlungssicher Deutsch. Einige haben ein Studium in Deutschland absolviert und leben und arbeiten seit vielen Jahren in Deutschland.

Unsere Kollegin Carolina Butto Zarzar ist Soziologin und Diplom Pädagogin mit einem Abschluss in Heidelberg und Recife, Brasilien. Sie ist in Chile und Brasilien aufgewachsen und seit 1987 arbeitet sie als Spezialistin für internationale Organisations- und Personalentwicklung.

compass: „Carolina, wie geht es Dir, wenn du eine solche Anforderung nach Muttersprache Deutsch in einer Jobanzeige liest?“

Carolina Butto Zazar: „Das Problem beginnt damit, dass dies in der Arbeitswelt toleriert wird. Bewerber nehmen keine Stellung dazu. Denn mit der Sendung einer Bewerbung hat man eine Haltung eines Unternehmens akzeptiert. Kohärent wäre auf diese Hinweise einzugehen, aber die ‚Angst‘ nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden ist größer. Um solche negativen Entwicklungen zu stoppen, muss man solche Stellenanzeigen verbieten und jeder von uns mit der Angst brechen. Wandlung beginnt mit Mut!“

Ganz ähnliche Antworten kamen von einer Reihe anderer Kolleg*innen. Das Fazit war: „Hier fehlt es an der Sensibilität, welche Wirkung Worte haben.“

Was könnte man tun?

Nun, die Anzeige anders formulieren! Wie wäre denn „Deutsch auf Niveau C1/C2“ – was ja nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung bedeutet. Oder „Deutsch verhandlungssicher“ – auch das setzt einen sehr guten Umgang mit Sprache voraus. Und beides wäre nicht mehr diskriminierend.

Und sich konkreter überlegen, an welcher Stelle tatsächlich welche Sprachkenntnisse von Nöten sind – an der Stellenanzeige, in der ein Baggerfahrer mit Muttersprache Deutsch gesucht wird, würden wir mal ein Fragezeichen machen. Wie wären denn „gute deutsche Sprachkenntnisse“? Die lassen sich ja in einem Vorstellungsgespräch oder auch nur einem Telefonat ganz gut überprüfen.